So beginnt jede Urteilsverkündung, der Souverän spricht ständig Recht. Die Berliner Verfassung sagt dazu in Artikel 2: »Träger der öffentlichen Gewalt ist die Gesamtheit der Deutschen, die in Berlin ihren Wohnsitz haben.« Und in Artikel 3.1: »Die gesetzgebende Gewalt wird durch Volksabstimmungen, Volksentscheide und durch die Volksvertretung ausgeübt, die vollziehende Gewalt durch die Regierung und … »Im Namen des Volkes« weiterlesen
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